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Gesellschaftsrecht, Mergers and Aquisitions (M&A), Venture Capital (VC)

Wirtschaftsunternehmen sind einem permanenten Entwicklungsprozess ausgesetzt. Dementsprechend können sowohl bereits in der Gründungsphase als auch danach in Ihrem Unternehmen Veränderungen eintreten, die Auswirkungen auch auf Ihre gesellschaftsrechtliche Struktur haben. Wachstum kann auch durch Übernahme von fremden Unternehmen erfolgen; Gewinne können auch durch Verkauf von Unternehmensteilen realisiert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf Ihre IP, so dass nicht nur gesellschaftsrechtliche, sonderen auch IT/IP-rechtliche Kompentenz gefragt ist.

Wir bieten Ihnen im Bereich Restrukturierung und M&A folgende Leistungen:

  • Gestaltung von Share Deals und Asset Deals
  • Rechtliche Begleitung von Unternehmensübernahmen und Unternehmensverkäufen

Wettbewerbs- und Kartellrecht (Anti-Trust)

Das Wettbewerbsrecht dient Unternehmen dazu, rechtswidrige Praktiken von Konkurrenten unterbinden zu können. In der Praxis wird es zum Teil dazu benutzt, durch Abmahnungen Konkurrenten zu behindern. Wir unterstützen Sie bei:

  • wettbewerbswidrigem Verhalten der Konkurrenz
  • der Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen.

Anders als oft angenommen, betrifft Kartellrecht nicht nur Großunternehmen. Nach dem Gesetz sind solche Vereinbarung oder Vorgehensweisen verboten, die den Vertragspartner in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit einschränken. Das betrifft Gebiets-, Preis- und Konditionenabsprachen, Alleinbezugsverpflichtungen, Wettbewerbsverbote etc. Es gibt aber einige gesetzliche Ausnahmen. Bei Verstoß gegen Kartellrecht drohen hohe Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Vorjahres der ganzen Unternehmensgruppe.

Wir unterstützen Sie wie folgt:

  • Wir prüfen für Sie, ob Ihre Verträge rechtskonform sind
  • Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Grenzen

IT-Vergaberecht

Staatliche Aufträge werden in der Regel in streng formalisierten Verfahren vergeben. Ein formaler Fehler im Angebot kann dazu führen, dass der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird. Nachbesserungen am Angebot sind in der Regel nicht möglich. Bestehen Fehler oder Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen oder im Verfahren, muss der Bieter innerhalb weniger Tage dagegen vorgehen, danach kann sich ein Bieter nicht mehr auf Mängel berufen. Umgekehrt muss die öffentliche Hand darauf achten, keine Fehler in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren zu begehen, da dies zur Aufhebung des gesamten Verfahrens führen kann. Ein rechtlich relevanter Fehler kann sich dabei nicht nur aus Verstößen gegen Formvorschriften ergeben, sondern auch aus Umständen, die zur Benachteiligung eines Bieters führen können. Erläuterungen zum Vergaberecht finden Sie auch in unserem Buch „Beschaffung von IT-Leistungen“, Heidelberg, 2. Aufl. 2022.

Wir unterstützen sowohl die staatliche Seite als auch die Anbieterseite mit folgenden Leistungen:

  • Unterstützung der Bieter bei der Angebotserstellung und der öffentlichen Hand bei der Erstellung von Vergabeunterlagen
  • Beratung und Unterstützung im Vergabeverfahren, z.B. Erhebung und Beantwortung von Rügen
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Nachprüfungsverfahren und Vertretung in Nachprüfungsverfahren

Staatliche Aufträge im IT-Bereich werden häufig auf Grundlage der EVB-IT vergeben. Auch dort unterstützen wir die öffentliche Hand und die Bieterseite, Näheres finden Sie hier.